Geschäftsbedingungen der ELSEN-Unternehmensgruppe
Auf Verträge, die die ELSEN International SARL & Co. KG sowie ihre verbundenen Unternehmen (ELSEN Logistik GmbH, CONLOG GmbH & Co. KG, Chaindson GmbH & Co. KG sowie Elsen Logistics S.à.r.l.), nachfolgend zusammenfassend „ELSEN“ genannt, als Auftragnehmer oder Auftraggeber abschließt, gelangen die nachfolgend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
ELSEN als Auftragnehmer
Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen durch ELSEN
Auf sämtliche Verträge die Lieferungen und Leistungen durch ELSEN betreffen und die ELSEN als Auftragnehmer abschließt, finden die Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen - Allgemein mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich Anwendung.
Dies gilt nicht für die nachfolgend benannten Bereichsausnahmen. In den nachfolgend genannten Bereichsausnahmen gelangen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung:
- Für Verträge über die Beförderung und Lagerung von Gütern durch ELSEN finden die ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) Anwendung.
- Für die Erbringung von Personaldienstleistungen durch ELSEN gelangen die Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen - Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich zur Anwendung.
- Für Tätigkeiten durch ELSEN, die das Facility Management betreffen, gelangen die Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen - Facility Management mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich zur Anwendung.
Gelangen die Bereichsausnahmen gemäß ihrem sachlichen Anwendungsbereich nicht zur Anwendung, gelangen die Geschäftsbedingungen für Lieferungen & Leistungen - Allgemein - zur Anwendung.
ELSEN als Auftraggeber
Einkaufsbedingungen für Lieferungen & Leistungen gegenüber ELSEN
Auf sämtliche Verträge, die Lieferungen & Leistungen gegenüber ELSEN betreffen und die ELSEN als Auftraggeber abschließt, finden die Einkaufsbedingungen - Allgemein - mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich Anwendung.
Dies gilt nicht für die nachfolgend benannten Bereichsausnahmen. In den nachfolgend genannten Bereichsausnahmen gelangen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anwendung:
- Für Verträge über die Spedition und den Transport von Gütern, die durch ELSEN bestellt werden, finden die Einkaufsbedingungen - Spedition und Transport - mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich Anwendung. Auf die in unseren Einkaufsbedingungen - Spedition und Transport - betreffend Speditions- und Frachtverträge von den gesetzlich vorgesehenen Beträgen abweichenden Haftungssummen wird besonders hingewiesen.
- Für Tätigkeiten gegenüber ELSEN, die das Facility Management betreffen, gelangen die Einkaufsbedingungen - Facility Management - mit dem dort genannten sachlichen Anwendungsbereich zur Anwendung.
Gelangen die Bereichsausnahmen gemäß ihrem sachlichen Anwendungsbereich nicht zur Anwendung, gelangen die Einkaufsbedingungen - Allgemein - zur Anwendung.